Maike Chandra

Geb. 1969 in Hamburg,

 

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.

 

Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 1996 war sie Referendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig.

 

Im Mai 2000 wurde sie als Anwältin in Oldenburg zugelassen.

 

Frau Rechtsanwältin Chandra ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Familienrecht.

 

Frau Rechtsanwältin Chandra ist Fachdozentin für Verwaltungsrecht und bildet als solche Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg aus. Eine weitere Lehrtätigkeit hat sie am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ausgeübt.

 

Frau Rechtsanwältin Chandra ist Vorstandsvorsitzende des Oldenburger Anwalts- und Notarvereins (www.anwaltsverein-oldenburg.de) sowie Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (www.anwaltverein.de) und in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (www.arge-verwaltungsrecht-ndshb.de). 

 

WEITERE INFORMATIONEN

https://www.anwalt.de/maike-chandra

 

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© Chandra & Sander